Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der GKV-Spitzenverband zum 04.11.2020 befristet bis zum 31.01.2021 die bereits gemachten Empfehlungen wieder in Kraft gesetzt hat. Hierzu
Eine erste Resonanz hat insbesondere die Frage aufgeworfen, welche Personengruppe konkret von dem Anspruch auf Testung gem. der Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 14.10.2020 erfasst ist,
Bereits am 15.10.2020 trat die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, kurz Coronavirus-Testverordnung (TestV) bundesweit in Kraft.
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 28.10.2020 einen erneuten Teil-Lockdown für
Als Pflegedienstleister, mit auch gegenüber den Kostenträgern übernommener Verpflichtung zur kontinuierlichen Patientenversorgung, sind Sie darauf angewiesen, dass die von Ihnen in den Dienst eingeplanten Mitarbeiter,