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Am Ellernbusch 18-20
52355 Düren

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02421 / 48 0 66 90

 

Erinnerung an Corona-Bonus-Antrag

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der GKV-Spitzenverband mit Datum vom 29.05.2020 Festlegungen über die Finanzierung der nach § 150 a Abs. 7 SGB XI abzuwickelnden Sonderzahlung (Corona-Bonus) veröffentlicht. Den Inhalt der Veröffentlichung können Sie unter https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2020_06_09_Praemien-Festlegungen_Teil1_150a_Abs7_SGBXI_PE.pdf einsehen. Hiernach läuft für die Beantragung des Vorschusses die Frist zum 19.06.2020 für alle Mitarbeiter ab, die die Voraussetzungen für die Prämiengewährung bis zum 01.06.2020 erfüllt haben.

Die Einzelheiten zur Prämienberechtigung der Mitarbeiter finden Sie in o.g. Festlegungen des GKVSpitzenverbandes und den unter https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2020_06_17_FAQ_zu_Praemien-Festlegungen_nach_150a_Abs.7_SGB_XI.pdf veröffentlichten Hinweisen.

Das Formular zur Antragstellung (Excel-Format) ist ebenfalls beim GKV-Spitzenverband unter https://www.gkvspitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp veröffentlicht.

Die für Ihr Unternehmen zuständige Pflegeversicherung finden Sie ebenfalls unter der dem vorstehenden Link. Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtung Ihres Unternehmens besteht, die Beschäftigten über den Rechtsanspruch auf Auszahlung der Prämie zu unterrichten. Hierzu finden Sie unter https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formular/2020_06_09_Anlage2_PraemienFestlegungen_Teil1_150a_Abs7_SGB_XI_Information_der_Beschaeftigten.pdf ein Musteranschreiben.

Die Auszahlung des Vorschusses an Ihr Unternehmen soll bis zum 15.07.2020 erfolgen. Insoweit bitten wir zu beachten, dass die Weiterleitung des erhaltenen Vo rschusses an die anspruchsberechtigten Mitarbeiter umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Lohnzahlung, zu erfolgen hat. Der Nachweis der Zahlung ist sodann spätestens bis zum 15.02.2021 der bewilligendenPflegeversicherung zu erbringen. Unterbleibt die Meldung, können sämtliche Leistungen zurückverlangt werden. Das Musterformular zur Mitteilung über die Auszahlung (Excel) ist bereits unter https://www.gkvspitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp veröffentlicht.

© 2020  M. Helbig  Rechtsanwalt

Mit freundlicher Genehmigung von  MH Rechtsanwälte – Massener Str. 1 ∙ 59423 Unna