Aus gegebenen Anlass informieren wir heute über die Änderungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) für das Land NRW, die ab dem 22.02.2021 in Kraft treten und zunächst
Auf Ihre Bitte hin haben wir in beigefügter Aufstellung die landesspezifischen Regelungen zu Corona-Tests in Bezug auf Pflegepersonal zusammengestellt. Zu diesem bitten wir zu beachten,
Vereinbarung TestV Wie bereits vermutet, haben aufgrund der neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nun auch andere Bundesländer ähnliche, z. T. sogar weitergehende Maßnahmen
Nachdem gegenwärtig nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter ggfls. zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit des Nachweises einer Beschäftigung gegenüber Ordnungsbehörden bedürfen, raten wir
Mit Ablauf des 01.12.2020 ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 14.10.2020 außer Kraft und am 02.12.2020 in neuer Fassung vom 30.11.2020 in Kraft getreten. Zielsetzung
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der GKV-Spitzenverband zum 04.11.2020 befristet bis zum 31.01.2021 die bereits gemachten Empfehlungen wieder in Kraft gesetzt hat. Hierzu