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Am Ellernbusch 18-20
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Hygieneschutz in ambulanten Versorgungen

Die Corona-Pandemie stellt gegenwärtig nicht nur stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern insbesondere auch ambulante Pflegedienste vor große Herausforderungen, damit diese die medizinisch und pflegerische Versorgung aufrechterhalten und insbesondere die versorgten Patienten und die in den Patientenversorgungen tätigen Pflegekräfte vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus schützen können.

Die Gefährdungen für einen Eintrag des Virus in die Versorgungen geht, nachdem für den öffentlichen Bereich länderübergreifende Kontaktsperren verhängt wurden, gegenwärtig von Personen aus, die aus dem nahen familiären Umfeld stammen.

Auf der Grundlage der aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Institut zu Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal von Alten- und Pflegeeinrichtungen bei Personalmangel (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_Pflege.html ) und Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_KritIs.html) haben wir eine Hygieneschutzbelehrung /Anweisung, sowie das hierzugehörige Kontaktpersonenformular gefertigt, welche wir zu Ihrer weiteren Ergänzung und Verwendung beifügen.

Die Unterlagen sollten Sie in den häuslichen Versorgungen zur Sicherstellung der Versorgungen und zum Schutz Ihrer Patienten und Mitarbeiter verwenden.

© 2020 M. Helbig  Rechtsanwalt

Mit freundlicher Genehmigung von  MH Rechtsanwälte – Massener Str. 1 ∙ 59423 Unna