Hier finden sie brandaktuelle Nachrichten, praktische Tipps und kostenlose Downloads zum Thema Covid 19 Pandemie
Änderungen der Testungen von Mitarbeitern in NRW ab dem 22.02.2021
Aus gegebenen Anlass informieren wir heute über die Änderungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) für das Land NRW, die ab dem 22.02.2021 in Kraft treten und zunächst bis zum 07.03.2021 gelten. Nach
Neuregelungen bei Corona-Tests
Auf Ihre Bitte hin haben wir in beigefügter Aufstellung die landesspezifischen Regelungen zu Corona-Tests in Bezug auf Pflegepersonal zusammengestellt. Zu diesem bitten wir zu beachten, dass unter dem
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie 3. Ergänzung
Vereinbarung TestV Wie bereits vermutet, haben aufgrund der neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nun auch andere Bundesländer ähnliche, z. T. sogar weitergehende Maßnahmen in Bezug auf die Testung
Corona-Lockdown II
Nachdem gegenwärtig nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter ggfls. zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit des Nachweises einer Beschäftigung gegenüber Ordnungsbehörden bedürfen, raten wir an, dass Sie
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie 2. Ergänzung
Mit Ablauf des 01.12.2020 ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 14.10.2020 außer Kraft und am 02.12.2020 in neuer Fassung vom 30.11.2020 in Kraft getreten. Zielsetzung dieser neuen TestV
Coronavirus-bedingte Abweichungen von Vertragsvoraussetzungen/ Ausstellung von Verordnungen
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der GKV-Spitzenverband zum 04.11.2020 befristet bis zum 31.01.2021 die bereits gemachten Empfehlungen wieder in Kraft gesetzt hat. Hierzu gehören u.a. nachfolgende
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie 1. Ergänzung
Eine erste Resonanz hat insbesondere die Frage aufgeworfen, welche Personengruppe konkret von dem Anspruch auf Testung gem. der Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 14.10.2020 erfasst ist, und ob es
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Bereits am 15.10.2020 trat die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, kurz Coronavirus-Testverordnung (TestV) bundesweit in Kraft. Eine Umsetzung der
Besuchskonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 28.10.2020 einen erneuten Teil-Lockdown für November beschlossen. Anders als
Anweisung Reisen in Coronagebiete
Als Pflegedienstleister, mit auch gegenüber den Kostenträgern übernommener Verpflichtung zur kontinuierlichen Patientenversorgung, sind Sie darauf angewiesen, dass die von Ihnen in den Dienst eingeplanten Mitarbeiter, gerade in der