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Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwickungsgesetzes Einhaltung der Meldefrist des 31.03.2022
Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwickungsgesetzes Einhaltung der Meldefrist des 31.03.2022In der letzten Zeit hat sich der dringende Bedarf ergeben, Sie darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber bereits mit dem am 19.07.2021 im Bundesanzeiger
Neues Gesetz zur Corona-Impfpflicht und Urteile für geringfügig Beschäftigte in der Pflege
Neues Gesetz zur Corona-Impfpflicht und Urteile für geringfügig Beschäftigte in der Pflege
Überblick über die Regeln der CoronaSchVO zu Beschäftigtentestungen nach § 7 Absatz 3 Coronaschutzverordnung Stand 08.07.2021
Überblick über die Regeln der CoronaSchVO zu Beschäftigtentestungen nach § 7 Absatz 3 Coronaschutzverordnung Stand 08.07.2021
Änderungen der Testungen von Mitarbeitern in NRW ab dem 22.02.2021
Aus gegebenen Anlass informieren wir heute über die Änderungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) für das Land NRW, die ab dem 22.02.2021 in Kraft treten und zunächst bis zum 07.03.2021 gelten. Nach
Neuregelungen bei Corona-Tests
Auf Ihre Bitte hin haben wir in beigefügter Aufstellung die landesspezifischen Regelungen zu Corona-Tests in Bezug auf Pflegepersonal zusammengestellt. Zu diesem bitten wir zu beachten, dass unter dem
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie 3. Ergänzung
Vereinbarung TestV Wie bereits vermutet, haben aufgrund der neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nun auch andere Bundesländer ähnliche, z. T. sogar weitergehende Maßnahmen in Bezug auf die Testung
Corona-Lockdown II
Nachdem gegenwärtig nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter ggfls. zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit des Nachweises einer Beschäftigung gegenüber Ordnungsbehörden bedürfen, raten wir an, dass Sie
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie 2. Ergänzung
Mit Ablauf des 01.12.2020 ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 14.10.2020 außer Kraft und am 02.12.2020 in neuer Fassung vom 30.11.2020 in Kraft getreten. Zielsetzung dieser neuen TestV
Coronavirus-bedingte Abweichungen von Vertragsvoraussetzungen/ Ausstellung von Verordnungen
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der GKV-Spitzenverband zum 04.11.2020 befristet bis zum 31.01.2021 die bereits gemachten Empfehlungen wieder in Kraft gesetzt hat. Hierzu gehören u.a. nachfolgende
Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie 1. Ergänzung
Eine erste Resonanz hat insbesondere die Frage aufgeworfen, welche Personengruppe konkret von dem Anspruch auf Testung gem. der Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 14.10.2020 erfasst ist, und ob es