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Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Bereits am 15.10.2020 trat die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, kurz Coronavirus-Testverordnung (TestV) bundesweit in Kraft. Eine Umsetzung der
Besuchskonzepte in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der der Corona-Pandemie
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 28.10.2020 einen erneuten Teil-Lockdown für November beschlossen. Anders als
Anweisung Reisen in Coronagebiete
Als Pflegedienstleister, mit auch gegenüber den Kostenträgern übernommener Verpflichtung zur kontinuierlichen Patientenversorgung, sind Sie darauf angewiesen, dass die von Ihnen in den Dienst eingeplanten Mitarbeiter, gerade in der
Erinnerung an Corona-Bonus-Antrag
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der GKV-Spitzenverband mit Datum vom 29.05.2020 Festlegungen über die Finanzierung der nach § 150 a Abs. 7 SGB XI abzuwickelnden Sonderzahlung (Corona-Bonus)
Mitgliederversammlungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in NRW ab dem 30.05.2020
Sofern Sie in Nordrhein-Westfalen mit der Betreuung von ambulant versorgten Wohngemeinschaften gemäß §§ 24, 25 WTG NRW beauftragt sind, möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass ab sofort
Zugangserleichterungen zu Wohngemeinschaften in Bayern ab dem 06.05.2020
Sofern Sie in Bayern mit der Versorgung von Patienten beauftragt sind, welche sich unabhängig von der rechtlichen Einordnung nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in ambulanten Wohnformen von Ihnen
Zugangserleichterungen zu Wohngemeinschaften in NRW ab dem 09.05.2020
Sofern Sie in Nordrhein-Westfalen mit der Versorgung von Patienten beauftragt sind, welche sich unabhängig von der rechtlichen Einordnung nach dem WTG NRW in ambulanten Wohnformen von Ihnen mit
Anpassung der Mindestlöhne in der Pflege und Corona-Bonus Teil II
Unabhängig von der derzeitigen Situation hat der Gesetzgeber am 28.04.2020 durch die 4. Änderung der Pflegearbeitsbedingungenverordnung verbindlich für alle Arbeitgeber die Mindestlöhne in der Pflege wie folgt erhöht:
Beschäftigung von Rentenbeziehern in Corona-Zeiten
Wie wir bereits mit gesondertem Hinweisschreiben mitteilten, hat der Gesetzgeber durch das Sozialschutzpaket vom 27.03.2020 die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Altersrente (nicht Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten) von 6.300,00 €
Stundennachweise von Pflegekräften
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, noch die Länderministerien oder der Zoll als Prüfbehörde trotz der Corona-Krise Lockerungen von