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Am Ellernbusch 18-20
52355 Düren
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02421 / 48 0 66 90
Unabhängig von der derzeitigen Situation hat der Gesetzgeber am 28.04.2020 durch die 4. Änderung der Pflegearbeitsbedingungenverordnung verbindlich für alle Arbeitgeber die Mindestlöhne in der Pflege wie folgt erhöht:
Pflegehilfskräfte:
ab 01.07.2020 auf 11,60 €/h (West) und 11,20 €/h (Ost)
ab 01.09.2021 Angleichung bundesweit auf 12,00 €/h
ab 01.04.2022 bundesweit auf 12,55 €/h
Qualifizierte Pfleghilfskräfte:
ab 01.04.2021 auf 12,50 €/h (West) und 12,20 €/H (Ost)
ab 01.07.2021 Angleichung bundesweit auf 12,50 €/h
ab 01.04.2022 bundesweit auf 13,20 €/h
Pflegfachkräfte:
ab 01.07.2021 bundesweit auf 15,00 €/h
ab 01.04.2022 bundesweit auf 15,40 €/h.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zu den festgesetzten Terminen die bei Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisse ggf. durch Nachträge zu den Arbeitsverträgen anpassen und die Anpassung ggf. auch bei noch zu führenden Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern berücksichtigen.
Am gestrigen Tage hat das Bundeskabinett zudem die Verabschiedung eines 2. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage beschlossen, in welchem auch die Refinanzierung der bereits vorausgegangenen sog. Corona-Prämie geregelt werden soll. Das Gesetz, das noch durch den Bundestag verabschiedet werden muss, soll folgende Regelungen enthalten:
Über den genauen Gesetzeswortlaut und die hierzu noch zu erlassenden Anwendungserlasse werden wir Sie unterrichten.
© 2020 Jürgen Mankartz Rechtsanwalt
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