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Corona-Lockdown II

Nachdem gegenwärtig nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter ggfls. zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit des Nachweises einer Beschäftigung gegenüber Ordnungsbehörden bedürfen, raten wir an, dass Sie diesen schriftlich Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses bestätigen. Ein Muster einer solchen Bestätigung fügen wir als Anlage im Wordformat zur Übernahme auf Ihr Firmenpapier bei.

© 2020  Michael Helbig Rechtsanwalt

Mit freundlicher Genehmigung von  MH Rechtsanwälte Massener Str. 1 ∙ 59423 Unna

Arbeitgebererklärung