Addresse
Am Ellernbusch 18-20
52355 Düren

Tel.:  
02421 / 48 0 66 90

 

Anweisung Reisen in Coronagebiete

Als Pflegedienstleister, mit auch gegenüber den Kostenträgern übernommener Verpflichtung zur kontinuierlichen Patientenversorgung, sind Sie darauf angewiesen, dass die von Ihnen in den Dienst eingeplanten Mitarbeiter, gerade in der derzeitigen pandemischen Situation, diese Dienste auch antreten können. Unabhängig von einer konkreten Erkrankung der Mitarbeiter könnte der Dienstantritt unplanbar für Sie dadurch beeinträchtigt werden, dass Ihre Mitarbeiter in RKI-Gebiete im In- und Ausland reisen und hierdurch in eine Quarantäneobliegenheit geraten. Um dies zu verhindern, raten wir dringend an, gegenüber den Mitarbeitern zu erklären, dass entsprechende Reisen untersagt und ggf. auch arbeits- und schadenersatzrechtliche Konsequenzen haben können. Hierzu haben wir eine entsprechende Dienstanweisung gefertigt, die wir als Muster mit dem Hinweis zur Verfügung stellen, dass sich ggf. im Einzelfall Anpassungen empfehlen.

© 2020  M. Helbig  Rechtsanwalt

Mit freundlicher Genehmigung von  MH Rechtsanwälte – Massener Str. 1 ∙ 59423 Unna