Addresse
Am Ellernbusch 18-20
52355 Düren
Tel.:
02421 / 48 0 66 90
Nachdem das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für das laufende Jahr einen steuer- und sozialabgabenfreien Sonderbonus gestattet hat, hat nunmehr das Land Bayern für alle dort ansässigen Pflegefachkräfte, Pflegerinnen- und Pfleger sowie Rettungskräfte einen einmaligen Sonderbonus beschlossen. Dieser beträgt bei Beschäftigten in Krankenhäusern. Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege-, und Behinderteneinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten 500,00 €, sofern der Mitarbeiter mehr als 25 Std/Woche regelmäßig arbeitet und bei allen anderen 300,00 €.
Der Bonus wird neben anderen Prämien auf den Antrag des Mitarbeiters diesem gegenüber gewährt. Der Antrag ist beim Landesamt für Pflege Bayern zu stellen. Für die Antragstellung bedarf es keiner Form. Das entsprechende Antragsformular fügen wir in der Anlage als Hilfestellung für Ihre Mitarbeiter bei. Dem Antrag sollte der Nachweis des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses beigefügt werden. Auch hierzu haben wir ein entsprechendes Formular erstellt, welches wir beifügen.
© 2020 M. Helbig Rechtsanwalt
Mit freundlicher Genehmigung von MH Rechtsanwälte – Massener Str. 1 ∙ 59423 Unna
Antrag auf Gewährung des Corona-Bonus für Pflege- und Rettungskräfte
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Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim Landesamt f-r Pflege Bayern
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