- Die teilstationäre Pflege untergliedert sich in Tagespflege und Nachtpflege. Teilstationäre Pflege kommt in Betracht, wenn
- häusliche Pflege nicht oder
- nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder
- dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.